Keine Veranstaltung im Landratsamt am Wahlabend; Ergebnisseder Kreistagswahl werden am Montag, 09. März 2026, veröffentlicht
Im Zuge der Kommunal- und Kreistagswahlen am 08. März 2026 findet dieses Jahr keine Veranstaltung mit der Präsentation der Wahlergebnisse im Landratsamt Neu-Ulm statt. Hintergrund ist, dass zuerst die Ergebnisse der Gemeindewahlen in den Kommunen ausgezählt werden und die Ergebnisse zur Kreistagswahl deshalb voraussichtlich erst bis Montagmittag, 09. März 2026, vorliegen.
Zudem finden dieses Jahr keine Neuwahlen für eine Landrätin oder einen Landrat statt. Die nächste Wahl hierfür ist turnusmäßig im Jahr 2030 vorgesehen.
Die Ergebnisse der Kreistagswahl werden am Montag, 09. März 2026, auf der Website des Landkreises Neu-Ulm veröffentlicht unter https://www.landkreisnu.de/wahlen/kommunalwahl2026/kreistag/
Die aktuellen Ergebnisse der Gemeindewahl in den einzelnen Kommunen werden auf den jeweiligen Websites der Kommunen veröffentlicht.
Mit dem interaktiven Probestimmzettel schon mal testen, ob meine Stimmabgabe gültig wäre
Für die Kreistagswahl haben jede Wählerin und jeder Wähler mehrere Stimmen, die sie vergeben können. Damit können sie Panaschieren, Kumulieren oder eine Listenwahl durchführen.
Panaschieren bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler einzelne Bewerberinnen und Bewerber von verschiedenen Listen kennzeichnen,
also sich bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen wählen.
Kumulieren bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben (Stimmen häufeln).
Eine vorgeschlagene Liste kann durch entsprechende Kennzeichnung ("Listenkreuz") auch als Ganzes angenommen werden (Listenwahl).
Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme.
Für alle Varianten gilt: Die zu vergebende Höchststimmenzahl darf nicht überschritten werden. Die Kennzeichnung der Stimmvergabe muss zweifelsfrei erfolgen, z. B. durch die Ziffern 1, 2 bzw. 3 in den Kästchen bei den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern oder durch Ankreuzen.
Wer testen möchte, wie das Ganze funktioniert und ob die eigene geplante Stimmabgabe gültig oder ungültig wäre, findet auf der Landkreiswebsite einen interaktiven Probestimmzettel.
