Wenn Schrank, Sofa oder Teppich ausgedient haben, stellt sich schnell die Frage: Wohin mit dem Sperrmüll? Damit die Entsorgung reibungslos und umweltgerecht funktioniert, gibt die Stadt Hemau folgende Hinweise.
Abholung direkt am Haus – aber nur mit Anmeldung
Sperrmüll wird nur bei den Haushalten abgeholt, die sich vorher beim Entsorgungsunternehmen Pöppel (Kelheim) angemeldet haben. Das geht bequem online unter https://www.poeppel.de/de-sperrmuellanmeldung oder analog per Anmeldekarte – erhältlich im Rathaus Hemau, Zimmer Nr. 06.
Nach der Anmeldung teilt das Unternehmen einen Abholtermin mit. Bitte beachten:
· · Der Sperrmüll muss sortiert nach Holz und sonstigem Sperrmüll auf dem Privatgrundstück an der Grundstücksgrenze bereitstehen.
· · Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht blockiert werden.
· · Im Stadtgebiet existiert KEIN zentraler Sammelplatz für Sperrmüll.
Selbstanlieferung – kostenlos, aber mit Schein
Privathaushalte können Sperrmüll auch gebührenfrei selbst bei der Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (Hofer Straße 30, 93057 Regensburg-Haslbach) abgeben.
Wichtig: Für die Anlieferung ist ein Anlieferschein erforderlich! Diesen gibt es online beim Landkreis Regensburg unter: https://www.landkreis-regensburg.de/media/26955/selbstanlieferung_sperrmuell.pdf
Anlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen aus dem Entsorgungs-, Fuhr- und Transportgewerbe sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Was ist „Sperrmüll“?
· Sperrmüll umfasst haushaltsübliche Gegenstände, die zu groß oder schwer für die Restmülltonnen sind.
· Die Teile dürfen aber nicht größer als 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m sein. Größere Gegenstände müssen zerlegt werden.
· Sperrmüll darf nicht mit gebührenpflichtigem Restmüll vermischt sein.
Was gehört zum Sperrmüll?
· ausrangierte, ggf. zerlegte oder zerkleinerte Möbelstücke (Schrank, Bett, Sofa, Sessel, Stuhl, Tisch, Matratze, Einbauküche ohne Elektro-Geräte, Holzregal, Bettsprungrahmen usw.)
· mobiles Wohnungsinventar (Vorhangschiene, Teppich, Kunststoffbodenbelag)
· Sportgeräte (aus Verbundmaterial bestehend, Ski, Tischtennisplatte, Rollerblades usw.)
· sperrige, mobile Gegenstände (nicht aus überwiegend Metall, z. B. Koffer, Kinderwagen-Aufsatz usw.)
Was gehört NICHT zum Sperrmüll?
· Restmüll und kleinerer Hausrat, der in die Restmülltonne passt
· Gegenstände aus Metall oder Kunststoff (Diese gehören in den Sammelcontainer am Wertstoffhof.)
· Elektroaltgeräte, u. a. Kühlgeräte
· alle Gegenstände, welche über die Restmülltonne, den Wertstoffhof oder über sonstige produktbezogenen Recyclingkreisläufe entsorgt werden können
· Haus- und Baumüll und alle Gegenstände, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind (z. B. Fußböden aus Holz, Laminat oder Kork, Wand- oder Deckenverkleidungen aus Holz und Styropor, Tapetenreste, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Markisen, Duschwand, Bauplatten aus Heraklit oder Styropor, Spanplatten, Wärme- und Schalldämmungsmaterial, Dachverschalungsmaterial, Dachpappe oder Dachlatten, Gartenzäune und -türen, Palisaden, Kunststoffheizöltanks, Kunststoff-Badewannen, Bretter, ausrangierte Bahnschwellen, Gartengeräte, Reifen von Pkw oder Motorrad usw.).
Bitte beachten:
Diese Gegenstände nehmen entsprechende Entsorgungsunternehmen oder ggf. die Müllumladestation Regensburg-Haslbach nur gegen Gebühr an.
Die Abfallberatung im Landratsamt Regensburg steht bei Fragen gerne zur Verfügung: Landkreis Regensburg, Sachgebiet Kommunale Abfallwirtschaft, Telefon 0941/4009-404 oder -368.
Bei der Müllumladestation Regensburg-Haslbach generell NICHT abgegeben werden können: nicht brennbare Abfälle, Wertstoffe (Metall, Bauschutt, Grüngut usw.), Mineral- und Steinwolle, Sondermüll, mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz, Elektroaltgeräte usw.