Dem Markt Rennertshofen wurde mit Bescheid vom 10.12.2025 die o.a. wasserrechtliche Genehmigung (Gehobene Erlaubnis) erteilt.
Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 und Art. 27a BayVwVfG wird eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des Planes hiermit für zwei Wochen öffentlich bekannt gemacht.
Ergänzend ist die Bekanntmachung mit dem Bescheid und den gestempelten Planunterlagen gem. Art. 27a Abs. 1 Sätze 1 u. 2, Abs. 2 und Art. 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG im Internet auf folgender Seite abrufbar: https://www.rennertshofen.de/startseite
Die genehmigten Unterlagen für das Vorhaben liegen in der Zeit
vom 07. Januar 2026 bis einschließlich 22. Januar 2026
im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)
während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist beim Markt Rennertshofen auch gegenüber denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, denen er nicht gesondert bekannt gegeben wurde.
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