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Wichtiger Hinweis zur Stichwahl am Sonntag
Gemeinde Seubersdorf
21.03.2026, 13:35

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, den 22. März 2026, findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Stichwahl zur Landrätin/ zum Landrat für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. statt. Wie bei allen vergangenen Wahlen in der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. stehen Ihnen hierzu die bekannten Wahllokale (wie am 08.03.2026) zur Stimmabgabe zur Verfügung. Sollten Sie bereits bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 Ihre Wahlbekanntmachung im Wahllokal hinterlassen und für kommenden Sonntag keine Wahlbenachrichtigung mehr vorliegen haben, ist dies kein Wahlhindernisgrund!


Eine Wahlbenachrichtigung ist zur Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend erforderlich.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand oder verloren hat, kann trotzdem wählen gehen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

 


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