Die Hundesteuer für die Gemeinde Gremsdorf und für die Marktgemeinden Lonnerstadt, Mühlhausen und Vestenbergsgreuth wird für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt.
Die Hundesteuer 2026 ist am 04.05.2026 fällig.
Es gilt der zuletzt ergangene Bescheid weiter. Neue Bescheide (Änderungsbescheide) werden grundsätzlich nur bei sich ergebenden Änderungen in der Hundehaltung oder der Höhe der Hundesteuer erstellt. Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Hundesteuer für das laufende Jahr spätestens bis 04.05.2026 zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorherigen Rücklastschrift im Anschluss keine Abbuchungen mehr erfolgen.
E-Mail: steuern-abgaben@vg-hoechstadt.de
Telefon: 09193 629-42
