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jetzt gilt Rechts-vor-Links in der Kerztalstraße
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
20.09.2023, 11:50
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Seit heute ist die Verkehrsführung in der Kerztalstraße in Aschfeld geändert. Sie ist jetzt keine Vorfahrtstraße mehr, stattdessen gilt Rechts-vor-Links.

Hier ein paar Hintergrundinformationen und Details zur Diskussion im Gemeinderat:

Die Verkehrspolizei regt an im Rahmen der Neueröffnung der Grundschule in Aschfeld die Verkehrsführung im Wohngebiet rund um die Kerztalstraße zu ändern und eine Tempo-30-Zone (mit Rechts-vor-Links) einzuführen. Dies beträfe die Straßen Am Ilben, Kerztalstraße, Siedlungsstraße, Hagstraße, Weinbergsweg und Am Alten Berg.

Begründet wird dies mit der höheren Schulwegsicherheit für die Grundschüler aus diesem Viertel, die nach der Eröffnung der Grundschule an diesen Straßen zur Schule gehen werden und dabei zumeist die Kerztalstraße überqueren müssen. Bislang ist die Kerztalstraße eine durchgehende Vorfahrtsstraße, was zum schnellen Fahren v.a. bergabwärts einlädt. Um die Verkehrsführung zu ändern, müssten drei „Zone 30“-Schilder aufgestellt werden. Im Gegenzug würden elf Vorfahrts- bzw. Vorfahrt-Achten-Schilder entfernt werden (siehe Karte).

Der Gemeinderat diskutierte eingehend über den Vorschlag der Verkehrspolizei. Gegner des Vorschlags argumentierten, dass sie ungern zusätzliche Regeln einführen würden und befürchteten, dass auch aus anderen reinen Wohngebieten Wünsche nach Tempo-30-Zonen kommen könnten. Befürworter des Vorschlags meinten, dass lediglich eine Regel durch eine andere ersetzt wird und dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten auch die Autofahrer nicht über Gebühr belastet.

Als Kompromiss wurde eine zeitliche Begrenzung (z.B. Tempo 30 nur zu Schulzeiten) vorgeschlagen, sowie lediglich die Auflösung der Vorfahrtsregelung in der Kerztalstraße, durch die der bergabwärts fahrende Verkehr zum langsam Fahren gezwungen wäre.

Letztlich stimmte der Gemeinderat mit 1:13 Stimmen gegen die Tempo-30-Zone und mit 13:1 Stimmen für die Einführung der Rechts-vor-Links-Regel entlang der Kerztalstraße. Dort entfällt somit die Vorfahrtstraßenregelung.


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