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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung Thenn
Markt Wartenberg
01.08.2025, 00:05

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung Thenn

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.07.2025 einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Thenn gefasst.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den überwiegenden Ortsbereich von Thenn und ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 02.04.2025 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 22.07.2025 werden vom 04.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Die Satzungsänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Markt Wartenberg
Wartenberg, 24.07.2025

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

IBS Thenn ä2 Satzung 2025-04-02
IBS Thenn ä2 Begründung 2025-07-22
IBS Thenn ä2 Satzung Differenzplan 2025-04-02  

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