Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete am 29.07.2026 um 19:30 Uhr die 12. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2026
Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2026 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
Da Herr Forster von der Fa. Ratisbona und Herr Deingruber von der Fa. Netto noch nicht anwesend sind, beginnt der Bürgermeister mit dem nächsten Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschluss über die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Neubaustr. 5 in Obersfeld“.
2 Information und Beratung über den Stand der Planungen für einen möglichen Supermarkt am Ortsrand von Eußenheim
In den vergangenen Monaten war das Verfahren zur möglichen Ansiedlung eines Netto-Lebensmittelmarktes am Ortsausgang von Eußenheim insbesondere beim Staatlichen Bauamt Würzburg anhängig. Dort bestanden zunächst erhebliche Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen Zufahrt auf die B27 im Außenbereich. Zwischenzeitlich hat das Staatliche Bauamt unter Auflagen seine grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Grundsätzlich gilt: Für die Errichtung eines Supermarktes auf der geplanten Fläche gegenüber der Kläranlage muss zunächst das erforderliche Baurecht geschaffen werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Auf der Fläche neben dem geplanten Lebensmittelmarkt wäre darüber hinaus noch Raum für ein kleines Gewerbegebiet und gegebenenfalls für einen neuen Bauhof. Über das weitere Vorgehen hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Bereits im vorherigen Gemeinderat wurden die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Ansiedlung eines Supermarktes in Eußenheim unterschiedlich beurteilt. Zuletzt wurde das Thema in der Sitzung vom 08.04.2025 ausführlich beraten. Im Anschluss daran wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich mit ihrer Meinung an den Ersten Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder zu wenden. Das Sitzungsprotokoll der damaligen Sitzung sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft wurden dem neu zusammengesetzten Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Erster Bürgermeister Achim Höfling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Luis Forster von der Firma Ratisbona sowie Herrn Marcel Deingruber von der Firma Netto. Die beiden Herren stellten dem Gemeinderat das Konzept für die Entwicklung des geplanten Lebensmittelmarktes an der B27 vor und informierten über den aktuellen Stand des Projekts.
Herr Forster erläuterte zunächst das Unternehmen Ratisbona. Die Firma hat in ihrer rund 35-jährigen Unternehmensgeschichte bereits 1.260 Projekte realisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Projektentwicklung, Planung und Vermarktung. Ratisbona setzt bei seinen Projekten unter anderem auf die sogenannte Eco-Bauweise. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Holzbauweise für den Lebensmittelhandel, die mittlerweile bei mehreren Handelsunternehmen eingesetzt wird. Die Gebäude werden in innovativer Holzbauweise errichtet und es sollen ausschließlich gesunde und natürlich e Baustoffe verwendet werden.
Anschließend stellte Herr Forster dem Gemeinderat zwei mögliche Planvarianten für die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes vor.
Variante 1 wird von der Firma Ratisbona bevorzugt. Bei dieser Variante befindet sich der Lebensmittelmarkt auf der – von der B27 aus gesehen – linken Seite des zur Verfügung stehenden Ackers, direkt im Anschluss an die Straße zum Weinberg. Die geplante Verkaufsfläche beträgt gut 1.000 m², Vorgesehen sind insgesamt 70 Stellplätze mit vier bis sechs Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Für eine ausreichende Beschattung des Parkplatzes ist die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Auf der rechten Seite des Grundstücks ist ein Wendehammer geplant.
Da der Lebensmittelmarkt bei dieser Variante nicht unmittelbar an den bestehenden Ort angebunden wäre, sollte die verbleibende freie Fläche einer baurechtlichen Nutzung zugeführt werden. Dadurch würden baurechtliche Probleme vermieden werden. Als mögliche Nutzung käme ein Gewerbegebiet infrage.
Bei Variante 2 würde der Supermarkt rechts auf dem Grundstück stehen, also nahe der Bahnlinie. Anstelle eines Wendehammers würde links des Supermarkts eine Stichstraße gebaut werden.
Im Anschluss an die Vorstellung der beiden Varianten wurden verschiedene Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat vorgebracht.
Florian Hoßmann bewertete die mögliche Ansiedlung eines Gewerbegebietes positiv. Er regte zudem an, die Zuwegung zu den Weinbergen entsprechend anzupassen und bei der Planung auf eine ansprechende Grüngestaltung zu achten.
Reiner Dvorak erkundigte sich, ob im Bereich der Zufahrt Abbremsstreifen vorgesehen seien. Herr Forster erklärte hierzu, dass eine Linksabbiegerspur auf der B27 sowie eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vorgesehen seien. Verschiedene Details der verkehrlichen Erschließung müssten allerdings noch abschließend ausgeplant werden.
Daniel Lambrecht fragte, ob eine Beschattung des Parkplatzes durch Photovoltaikanlagen möglich sei. Herr Forster erklärte, dass dies aufgrund der damit verbundenen höheren Unfallgefahr derzeit kritisch gesehen werde.
Nico Harde erkundigte sich, wie mit dem Lebensmittelmarkt nach 20 bis 30 Jahren verfahren werde, wenn die Lebensdauer des Gebäudes erreicht sei. Herr Forster erläuterte, dass der Mietvertrag mit Netto dreimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden könne. Erfahrungsgemäß verlasse ein Lebensmittelmarkt einen Standort nicht ohne Weiteres. Nach etwa 20 bis 30 Jahren werde ein Markt in der Regel erneuert beziehungsweise umgebaut und modernisiert.
Weiterhin fragte Herr Harde nach den zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde. Hierzu konnten zum derzeitigen Planungsstand noch keine konkreten Angaben gemacht werden.
Christine Binner erkundigte sich, ob seitens der Gemeinde grundsätzlich Interesse an der Ausweisung eines Gewerbegebietes bestehe. Erster Bürgermeister Achim Höfling bejahte dies. In der ganzen Gemeinde stehen derzeit überhaupt keine Gewerbeflächen zur Verfügung. Er bemühe sich bereits seit sechs Jahren um die Schaffung eines Gewerbegebietes, bislang jedoch ohne Erfolg.
Markus Bähr stellte fest, dass die Firma Ratisbona bei der Umsetzung der Variante 1 in besonderem Maße auf die Gemeinde angewiesen sei.
Thomas Obert bewertete die vorgesehene Gewerbefläche mit einer Größe von rund 8.000 m² als erfreulicherweise überschaubar. Ferner sieht er keine Gefahr von Umsatzeinbußen für die örtlichen Selbstvermarkter. Wer bei denen einkaufe, der kaufe bewusst ein.
Achim Höfling sprach sich grundsätzlich für die Schaffung des Lebensmittelmarktes aus. Er sehe in der Ansiedlung eine große Chance für Eußenheim. Er fände es toll, wenn Bürger Waren des täglichen Bedarfs vor Ort kaufen können und hält daher die Ansiedlung für sehr nützlich und sinnvoll.
Nico Harde erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit der Supermarktkette Netto, insbesondere nachdem die Kosten für die verkehrsrechtliche Erschließung nun vorliegen. Hierzu wurde erläutert, dass die konkrete Zustimmung der Firma Netto für das Projekt noch ausstehe. Diese soll erfolgen, sobald der Firma Netto ein entsprechendes Mietangebot der Firma Ratisbona, die den Lebensmittelmarkt errichten würde, vorliegt.
Kilian Häusler erkundigte sich nach der Höhe der Kosten, die auf die Gemeinde zukommen würden, wenn sie den Rest der Fläche als Gewerbegebiet erschließen würde. Herr Forster erklärte, dass hierzu zum derzeitigen Planungsstand noch keine konkreten Angaben gemacht werden könnten. In einigen Monaten solle diesbezüglich eine wirtschaftliche Abstimmung zwischen den Firmen Netto, Ratisbona und der Gemeinde Eußenheim erfolgen.
Anschließend bat der Erste Bürgermeister den Gemeinderat und den Ortssprecher um ein Stimmungsbild. Er fragte, wer sich grundsätzlich für die Errichtung eines Netto-Marktes in Eußenheim ausspreche.
Für den Bau des Netto-Lebensmittelmarktes sprachen sich 11 Mitglieder des Gemeinderats aus, während 6 gegen die Ansiedlung stimmten.
3 Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Sanierung u. Neubau des Tiefbrunnen II auf den Grundstücken Fl.Nr. 1167, 1169, 1170 in Hundsbach.
Der Wasserzweckverband „Hundsbacher Gruppe“, der auch die Gemeinde Eußenheim mit Trinkwasser versorgt, plant die Sanierung und den Neubau des Tiefbrunnens II auf den Grundstücken Fl.Nr. 1167, 1169, 1170 in Hundsbach. Er will neben dem bestehenden Brunnen ll einen neuen Tiefbrunnen zu errichten und den maroden Brunnen zurückbauen. Im Juli 2025 wurde die Versuchsbohrung erfolgreich abgeschlossen. Nun soll die Hauptbohrung mit Ausbau des Brunnens folgen. Über dem Brunnen soll ein begehbarer Schacht gesetzt werden, der auch Pumpen- und Steuerungstechnik enthält. Er soll aufgrund Unfallverhütungsvorschriften oberirdisch ausgeführt werden. Außen soll das Schachtgebäude mit Sandsteinen verkleidet werden, außerdem müssen neuen Rohrleitungen verlegt und an die bestehenden Leitungen angeschlossen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich von Hundsbach. Um im Außenbereich bauen zu dürfen muss eine Privilegierung vorliegen, die aber vom Landratsamt geprüft wird. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Aus dem Gremium kamen keine Fragen oder Einwände.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag des Zweckverbandes „Hundsbacher Gruppe“ auf Neubau des Tiefbrunnen II auf den Fl.Nrn. 1167, 1169 und 1170 in Hundsbach.
Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Persönlich beteiligt 1
Gemäß Art. 49 GO kann Achim Höfling als 1. Vorsitzender des Wasserzweckverbands wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Achim Höfling nahm dies zum Anlass, den neuen Gemeinderäten zu erläutern, in welchen Fällen man aufgrund von Art. 49 GO nicht mitdiskutieren und abstimmen darf:
Was?: alle Entscheidungen, die mit einem direkten und persönlichen Vorteil oder Nachteil für einen verbunden sind (Vorteile als Teil einer Gruppe sind irrelevant; so dürfen Hundebesitzer über die Festsetzung der Hundesteuer mitabstimmen)
Wer?: 1. Der Beschluss betrifft einen selbst oder
2. einen nahen Verwandten (= Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Ehepartner, Schwäger(innen), Geschwister, Neffen, Nichten, Tante, Onkel) oder
3. einen Verein, bei dem man im Vorstand ist.
Gemeinderäte müssen von sich aus darauf hinweisen, wenn sie von einem Tagesordnungspunkt persönlich i.S.d. Art. 49 GO betroffen sind.
4 Beratung und Beschluss über den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle auf den Grundstück Fl.Nr. 7870 in Aschfeld
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 7870 aus Aschfeld plant die Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich von Aschfeld, in dem grundsätzlich keine Bebauung möglich ist. Um doch im Außenbereich bauen zu dürfen, muss z.B. eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegen. Diese wird nicht von der Gemeinde, sondern vom Landratsamt Main-Spessart geprüft. Die Gemeinde beschließt lediglich, ob das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Direkte Nachbarin des Grundstücks ist nur die Gemeinde.
Christine Binner erkundigt sich nach der Zufahrt zur Halle. Die bereits vorhandene Zufahrt zum Grundstück wird weiterhin genutzt. Markus Bähr fragt, ob die Fläche nach dem Bau der Halle baurechtlich innerorts sei. Nein, sie ist noch immer im Außenbereich. Nur mit einem Bebauungsplan wäre sie dem Innenbereich zugeteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 7870 in Aschfeld.
Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Persönlich beteiligt 2
Gemäß Art. 49 GO können Kilian Häusler und Holger König wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
5 Beratung und Beschluss über die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3676, "Neubaustr. 5" in Obersfeld
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 3676 (Neubaustraße 5) in Obersfeld, hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Nebengebäuden sowie eines Schwimmbeckens gestellt.
Das Vorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Obersfeld II“. In diesem Bereich sind lediglich Gartenhäuser mit einer maximalen Größe von 15 m² zulässig. Auch Schwimmbecken sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplans unzulässig. Mit der Bauvoranfrage beantragt der Grundstückseigentümer mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:
1. Es wird eine Befreiung von der zulässigen Gebäudegröße beantragt. Vorgesehen sind insgesamt 41,16 m² anstelle der nach dem Bebauungsplan zulässigen 15 m².
2. Weiterhin wird eine Befreiung von der festgesetzten Nutzung beantragt. Anstelle einer Gartenhütte soll das Gebäude als Hobbyraum genutzt werden.
3. Zudem wird eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Konstruktionsart beantragt.
4. Hinsichtlich der Dachgestaltung wird eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung beantragt. Vorgesehen ist ein Flachdach anstelle eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 20 %.
5. Außerdem wird eine Befreiung von der zulässigen Gebäudehöhe beantragt. Die geplante Gebäudehöhe beträgt 3,50 m anstelle der zulässigen 3,00 m.
6. Eine weitere Befreiung betrifft die Festsetzung zu den unzulässigen Anlagen, damit ein Schwimmbecken gebaut werden kann.
7. Die erforderlichen Abstandsflächen werden unterschritten.
8. Darüber hinaus ist eine Grenzbebauung vorgesehen, die über die zulässige Gesamtlänge von 15 m hinausgeht.
Für die Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen nach Punkt 7 sowie hinsichtlich der Grenzbebauung nach Punkt 8 ist das Landratsamt zuständig. Über die übrigen beantragten Befreiungen entscheidet die Gemeinde.
Ein Teil des Vorhabens liegt zudem im HQ100-Bereich des Aschbachs. Der Eigentümer hat hierzu bereits Gespräche mit der Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes geführt. Nach den bisherigen Informationen erscheint eine Genehmigung des Vorhabens unter Auflagen grundsätzlich möglich.
Reiner Dvorak steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. Daniel Lambrecht spricht sich für die Genehmigung aus. Eine Ablehnung des Vorhabens allein aufgrund der Lage im Kleingartengebiet bezeichnet er als nicht sinnvoll. Achim Höfling spricht sich ebenfalls für eine großzügige Entscheidung aus. Das geplante Schwimmbecken und der Hobbyraum lägen nur formal im Kleingartengebiet, gefühlt lägen sie im Garten hinter dem Haus.
Florian Hoßmann äußert die Befürchtung, dass durch eine Zustimmung zu dem Vorhaben ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Markus Bähr sieht eine Bebauung hinter dem Wohnhaus, die nach den bestehenden Festsetzungen nicht zulässig ist, kritisch. Kilian Häusler spricht sich dafür aus, zunächst die Entscheidung des Landratsamtes abzuwarten und anschließend über das gemeindliche Einvernehmen beziehungsweise die erforderlichen Befreiungen zu entscheiden. Dies ist jedoch nicht möglich, die Gemeinde muss das Vorhaben befürworten oder ablehnen, damit das Landratsamt dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann.
Steffen Zöller würde das Bauvorhaben befürworten. Nico Harde erkundigt sich danach, in welchem Umfang das Vorhaben tatsächlich im Bereich des Kleingartengebietes liegt. Hierzu wird mitgeteilt, dass gut 40 m² des Vorhabens innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen. Thomas Reitz stellt die Überlegung an, ob es sinnvoll sein könnte, das Vorhaben grundsätzlich zu befürworten und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die in der Bauvoranfrage beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Obersfeld II“ für die Errichtung von zwei Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3676, „Neubaustr. 5“ in Obersfeld.
Mehrheitlich abgelehnt Ja 8 Nein 8
Somit ist der Antrag abgelehnt.
6 Beratung und Beschluss über die beantragten Befreiungen zum Anbau an ein Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 4317, "Siedlungsstr. 5" in Aschfeld
In der Sitzung vom 01.07.2026 hat der Gemeinderat über den Bauantrag zur Errichtung von zwei Anbauten an einem Wohnhaus, sowie den Rückbau und Wiederaufbau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4317 („Siedlungsstr. 5“) in Aschfeld beraten. Am 09.07.2026 ging für dieses Vorhaben noch ein Antrag auf isolierte Befreiung bei der Gemeinde ein.
Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen zur Dachgestaltung der Garage benötigt. Die geplante neue Garage soll – so wie seit Jahrzehnten dort stehende auch – mit einem Satteldach errichtet werden, im Bebauungsplan sind Flachdächer vorgeschrieben. Der Antrag auf Befreiung wird wie folgt begründet:
Die Gebäude in der Siedlungsstraße wurden vor der Rechtskräftigkeit des aktuellen Bebauungsplanes errichtet. Die Dachform und Dachgestaltung stimmen daher nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes (Flachdach) überein. Bei der Planung des neuen Nebengebäudes, hier Garage mit Stauraum, wurde die gleiche Gestaltung wie beim bereits bestehenden Gebäude – und beim bestehenden Nachbar-Nebengebäude – gewählt. Die Garage wird zurückgebaut und an gleicher Stelle wiedererrichtet. Eine andere Form der Dachgestaltung wäre optisch ein Fremdkörper in der Gesamtansicht.
Beschluss:
Das Gremium stimmt für die beantragte Befreiung zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Anbauten an einem Wohnhaus, sowie Rückbau eines Nebengebäudes und Wiederaufbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 4317, „Siedlungsstr. 5“ in Aschfeld.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
7 Beratung und Beschluss über eine PV-Freiflächenanlage nordwestlich von Münster
Der Eigentümer des rund 5,2 Hektar großen Wiesengrundstücks Fl.Nr. 337 nordwestlich von Münster beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu lassen. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, ist die Errichtung der geplanten Anlage nur möglich, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt und gleichzeitig den Flächennutzungsplan ändert.
Florian Hoßmann stellt die Frage, wie über das Vorhaben entschieden werden solle, solange der Kriterienkatalog für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen noch nicht überarbeitet worden sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass keine Verpflichtung bestehe, den vom vorherigen Gemeinderat erstellten Kriterienkatalog weiterhin anzuwenden.
Thomas Obert spricht sich dafür aus, zunächst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Kriterien zu klären, bevor über das konkrete Vorhaben entschieden wird. Markus Bähr weist darauf hin, dass die nach dem bisherigen Kriterienkatalog vorgesehenen Flächen bereits ausgeschöpft seien. Auch er vertritt die Auffassung, dass der Kriterienkatalog zunächst überarbeitet werden müsse. Thomas Reitz schließt sich dieser Auffassung an. Seiner Ansicht nach stelle der Kriterienkatalog die Grundlage für die Entscheidung über entsprechende Vorhaben dar und müsse daher angewendet werden.
Florian Hoßmann stellt den Antrag, diesen und den nächsten Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dafür Tagesordnungspunkte 7 und 8 von der heutigen Sitzung abzusetzen.
Zurückgestellt Ja 15 Nein 1
8 Beratung und Beschluss über die Erweiterung der PV-Freiflächenanlage bei Aschfeld
Wie bereits bei Tagesordnungspunkt 7 geht es auch bei diesem Tagesordnungspunkt um die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
Florian Hoßmann stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen um erst grundsätzlich über den Kriterienkatalog für genehmigungsfähige PV-Freiflächenanlagen zu diskutieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dafür Tagesordnungspunkte 7 und 8 von der heutigen Sitzung abzusetzen.
Zurückgestellt Ja 15 Nein 1
9 Informationen aus der Verwaltung
Neue Bahnbrücke zwischen Eußenheim und Gössenheim
Erster Bürgermeister Achim Höfling informiert über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen an der Bahnstrecke zwischen Eußenheim und Gössenheim. Am 25.07.2026 wurde die rund 700 Tonnen schwere neue Bahnbrücke, die neben der alten Brücke errichtet worden war, eingeschoben. Bis zum 09.08.2026 sollen noch Arbeiten an der Böschung durchgeführt sowie die neuen Gleise und die Oberleitung installiert werden. Ab dem 24.08.2026 wird der Zugverkehr wieder aufgenommen. Das offizielle Ende der Gesamtmaßnahme ist für November 2026 vorgesehen. Der Bürgermeister zeigte Bilder vom Einschieben der neuen Brücke.
Bahnbrücke am Ortsausgang von Eußenheim
Am Ortsausgang von Eußenheim wurde von der Deutschen Bahn ein vorhandenes Rohr unter der Bahnlinie verschlossen. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits abgeschlossen.
Ertüchtigung des Stromnetzes in Aschfeld
Im Auftrag des Bayernwerks verlegen zwei Fachfirmen neue Stromkabel. Die Arbeiten erfolgen in der Aschfelder Straße und Am Ilben, sowie entlang des Fahrradweges am Anglersee zwischen Eußenheim und Aschfeld.
Die neue Leitung wird vom Fahrradweg unter der B27 hindurch bis zum Wendehammer Ilben geführt, wo bereits eine neue Trafostation errichtet wurde. Ungefähr auf halber Höhe am Ilben wird die Leitung in ein bestehendes Leerrohr eingeführt, das über die Kerztalstraße bis zur Aschfelder Straße führt. Entlang der Aschfelder Straße werden die insgesamt sieben Kabel in offener Bauweise bis zum Bauhof verlegt. Dort befindet sich bereits eine neue Trafostation. Anschließend wird die Leitung in Richtung Münster weitergeführt.
Weitere laufende Stromkabel-Verlegungen
Weitere Stromkabel werden derzeit von der Photovoltaikanlage in Aschfeld nach zum Umspannwerk Gambach sowie vom Windpark Hundsbach nach Gambach verlegt.
Poststation in Hundsbach
Die offizielle Einweihung der Poststation in Hundsbach fand am 02.07.2026 statt. Zweiter Bürgermeister Steffen Zöller nahm als Vertreter der Gemeinde an der Veranstaltung teil. Die neue Poststation wird von den Bürgerinnen und Bürgern bereits sehr gut angenommen. Der Bürgermeister zeigte Bilder von der Einweihung.
Schülerübergang am Dorfplatz in Eußenheim
Der geplante Schülerübergang auf Höhe des Dorfplatzes wurde durch das Staatliche Bauamt entsprechend markiert. Als nächster Schritt sollen noch neue Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Schulzeit angebracht werden.
Überprüfung der Verkehrsschilder
Mit der Polizei wurde vereinbart, sämtliche Verkehrsschilder im Gemeindegebiet auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Begonnen wurde damit in Hundsbach, dort wurden bereits 14 nicht mehr benötigte Verkehrsschilder abgebaut. Weitere 15 Schilder, die sich in einem schlechten Zustand befanden, wurden erneuert. Die nächste Überprüfungs- und Austauschaktion soll in Obersfeld durchgeführt werden.
Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Die Gemeinde plante im kommenden Schuljahr in eigenes Ferienbetreuungsangebot für Grundschüler einzurichten. Bei einer Abfrage unter allen Eltern der nächstjährigen Grundschulkinder wurde allerdings klar, dass das Angebot nur von so wenigen Eltern in Anspruch genommen werden würde, dass es weder finanziell noch pädagogisch sinnvoll wäre. Für Eltern, die eine Betreuung in den Ferien wünschen, wurde eine Kooperation mit der Stadt Arnstein geschlossen, sodass Kinder aus unserer Gemeinde im Schuljahr 2026/27 dort mitbetreut werden können.
Auch die Kindergärten im Gemeindegebiet wurden erneut angefragt, ob sie die Ferienbetreuung übernehmen könnten. Dies gestaltet sich jedoch aus personellen Gründen schwierig. Während der Ferienzeiten werden unter anderem Überstunden abgebaut, sodass nur begrenzte personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Auch bei krankheitsbedingten Ausfällen könnten dadurch Probleme bei der Betreuung entstehen. Zudem bestehen aufgrund des unterschiedlichen Alters der Grundschul- und Kindergartenkinder unterschiedliche Betreuungsanforderungen, denen man nur schwer gerecht werden könne.
Schuljahr 2026/27
Für das neue Schuljahr wurden in der ersten Klasse insgesamt 29 Kinder angemeldet. In der fünften Klasse sind 24 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Klassenstärken liegen zwischen 15 und 25 Schülerinnen und Schülern.
Zum neuen Schuljahr übernimmt Frau Tina Zimmermann die Funktion der Konrektorin.
Fulda-Main-Stromleitung
Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand des Verfahrens zum Bau der Fulda-Main-Stromleitung. Als nächster Verfahrensschritt sollen die finalen Planunterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Nach einer vierwöchigen Auslegung der Unterlagen besteht anschließend innerhalb eines weiteren Zeitraums von vier Wochen die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen.
Nach dem derzeitigen Zeitplan soll im kommenden Jahr die Genehmigung für das Vorhaben erteilt werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Leitung soll im Jahr 2031 erfolgen.
Standortsuche für das Umspannwerk
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Fulda-Main-Leitung ist ein geeigneter Standort für das erforderliche Umspannwerk. Nach Angaben von TenneT waren die Suchräume zunächst auf die Bereiche Gambach, Karlburg und Rettersbach eingegrenzt worden. Nach einem zwischenzeitlich erstellten Gutachten zur Schwerlastlogistik haben sich die Standorte im Bereich Gambach aufgrund der bestehenden Zuwegung als nicht realisierbar erwiesen. Daher wurden weitere Suchräume westlich des Mains zwischen Karlstadt und Lohr begutachtet.
Der Bürgermeister stellt klar, dass das kursierende Gerücht, wonach auch im Gemeindegebiet Eußenheim nach einem Standort für das Umspannwerk gesucht werde, nicht zutreffend sei.
Haarnadelkurve zwischen Aschfeld und Heßlar
Die durch das Starkregenereignis 2024 entstandenen Schäden an der Haarnadelkurve zwischen Aschfeld und Heßlar wurden endlich durch das beauftragte Bauunternehmen behoben. Das beschädigte Erdreich wurde befestigt. Als abschließende Maßnahme sollen noch tiefwurzelnde Pflanzen durch die Forstarbeiter der Gemeinde gesetzt werden.
CO₂-Zertifikate
Bisher wurden die CO₂-Zertifikate der Gemeinde über den Vertragspartner, die Firma Ocell, vermarktet. Hierfür erhielt die Firma eine Provision in Höhe von 25 Prozent. Da Ocell den Vertrieb von CO₂-Zertifikaten mittlerweile eingestellt hat, wird die Gemeinde künftig direkt mit der Firma EVA, dem Entwickler des Zertifikatstandards, zusammenarbeiten. Dadurch kann die Gemeinde die Vermarktung der CO₂-Zertifikate künftig direkt abwickeln. Anstelle der bisherigen Provision von 25 Prozent fällt künftig eine Gebühr von 7 Euro pro Zertifikat an, was eine deutliche Ersparnis bedeutet.
Bauhofwerkstatt
Der Schimmelbefall an der Rückwand der Bauhofwerkstatt wurde beseitigt. Zudem ist seit kurzer Zeit das neue Fahrzeug des Bauhofs im Einsatz. Der Bürgermeister zeigte Bilder.
LAG-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wein, Wald, Wasser e.V. bietet im Rahmen des Projekts „Kleinprojektefonds Bürgerengagement“ lokalen Interessierten aus dem Landkreis Main-Spessart die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Kleinprojekte zu erhalten. Eine Förderung ist mit bis zu 5.000 Euro möglich. Details folgen im September.
Heimat-Info-App
Die Heimat-Info-App der Gemeinde Eußenheim wird weiterhin gut genutzt. Derzeit verfügt die App über 1.909 aktive Nutzer und wird durchschnittlich rund 800-mal täglich aufgerufen.
Neuer Standort für den Altglascontainer in Eußenheim
Der bisher am Feuerwehrparkplatz befindliche Standort der Altglascontainer wurde verlegt. Der neue Standort befindet sich an der alten Waage am Stockbrunnen.
Breitbandausbau
Die Gemeinde Eußenheim wurde am 19.07.2026 mit dem Siegel „GigabitRegionBayern“ des Bayerischen Staatsministeriums ausgezeichnet. Mit dem Siegel wird die Vorreiterrolle der Gemeinde beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und insbesondere beim Gigabitausbau gewürdigt. Zweiter Bürgermeister Steffen Zöller nahm die Auszeichnung im Rahmen einer Veranstaltung in Nürnberg entgegen.
Coaching Schulverpflegung
Die Grund- und Mittelschule Eußenheim hat das „Coaching Schulverpflegung“ erfolgreich abgeschlossen. Für ihr Engagement bei der Weiterentwicklung der Schulverpflegung wurde die Schule vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgezeichnet.
Thomas Obert berichtet, dass ihm zugetragen worden sei, dass in Eußenheim Personen unterwegs seien, die im Auftrag des Bayernwerks Verträge abschließen möchten. Dabei gehe es um den Abbau sämtlicher Dachständer und die Verlegung von Erdleitungen. Der Erste Bürgermeister bestätigt, dass ein Ingenieurbüro im Auftrag des Bayernwerks in Eußenheim unterwegs sei.
Thomas Obert weist darauf hin, dass am Urbanusbrunnen derzeit kein Wasser läuft. Das Wasser trage zur Verbesserung des örtlichen Klimas bei. Der Bürgermeister erläutert, dass der Brunnen mit Trinkwasser betrieben werde, das – durch die Konstruktion des Brunnens bedingt – sofort in die Kanalisation fließe. In Zeiten großer Trockenheit hält er es nicht für vertretbar, dauerhaft Trinkwasser durch einen Brunnen laufen zu lassen. Aus diesem Grund sei der Brunnen abgestellt. Nico Harde zeigt Verständnis für diese Entscheidung und schlägt vor, wie in andere Brunnen eine Umwälzanlage einzubauen. Dadurch könnte der Brunnen künftig wieder betrieben werden, ohne dauerhaft Trinkwasser zu verbrauchen.
Reiner Dvorak weist auf eine abgerissene Dachrinne an der Milchsammelstelle in Obersfeld hin.
Markus Bähr macht auf einen abgestorbenen Baum sowie abgestorbene Äste im Otterstal aufmerksam. Diese sollten aus Sicherheitsgründen entfernt werden.
Weiterhin äußert sich Markus Bähr kritisch zur Ausführung der Arbeiten an der Haarnadelkurve zwischen Aschfeld und Heßlar. Die Arbeiten seien entsprechend dem vorliegenden Angebot ausgeführt worden. Verbesserungsvorschläge wurden nicht berücksichtigt. Aus seiner Sicht müsse insbesondere die Wasserführung nochmals überprüft und instandgesetzt werden. Kilian Häusler bestätigt, dass die derzeitige Wasserführung nicht ausreichend funktioniere. Da der vorhandene Durchlass zugesetzt sei, müsse damit gerechnet werden, dass das Wasser bei einem erneuten Starkregen wieder ausgeschwemmt werde. Zudem müsse der Weg in Richtung Heßlar dringend repariert werden.
Florian Hoßmann stellt fest, dass in den vergangenen Sitzungen sehr viele kleine Anliegen unter dem Tagesordnungspunkt „Wünsche und Anträge“ angesprochen worden seien, die nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen. Seiner Ansicht nach sollten solche Anliegen nicht in der Gemeinderatssitzung vorgebrach werden. Man könne sich mit solchen Anliegen auch direkt an den Bürgermeister wenden. Florian Hoßmann erinnert außerdem an seine Anfrage aus der vergangenen Sitzung zur Ertüchtigung der Wege im Bereich der Bahnbaustelle. Zwischenzeitlich seien weitere Schäden am Riedweg hinzugekommen. Er befürchtet, dass auf die Gemeinde erhebliche Kosten zukommen könnten, wenn nicht rechtzeitig dokumentiert werde, welche Schäden durch die Baustellenfahrzeuge verursacht worden seien. Der Bürgermeister erklärt, dass er bereits von Bürgern auf die Schäden aufmerksam gemacht worden sei. Durch einen aufmerksamen Bürger habe der betreffende 50-Tonnen-Lkw der Bahnbaustelle zugeordnet werden können. Es wird ein Termin mit der Deutschen Bahn und der ausführenden Firma vereinbart werden, bei dem diese Schäden benannt werden, damit die betroffenen Wege nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Der Bürgermeister hat hierzu bereits ein Telefonat mit den Verantwortlichen geführt.
Florian Hoßmann schlägt außerdem vor, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen das bestehende Starkregenkonzept zu thematisieren.
Martin Scheuner erkundigt sich, wie die Gemeinde mit den Schäden umgehe, die im Zuge des Glasfaserausbaus entstanden seien. Sebastian Heun habe hierzu bereits Kontakt mit der Deutschen Telekom aufgenommen. Derzeit würden die vorhandenen Schäden zusammengetragen. Der Bürgermeister plane anschließend einen Abnahmetermin, an dem Markus Bähr sowie ein Vertreter der Deutschen Telekom teilnehmen sollen.
Steffen Zöller erkundigt sich nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Parksituation in der Langgasse, die sich durch die Einrichtung von zwei Monteur-Wohnungen in einem Gebäude verschärft hat. Der Erste Bürgermeister hat diesbezüglich beim Landratsamt nachgefragt. Das Landratsamt befinde sich aufgrund einer geplanten Nutzungsänderung mit dem Eigentümer im Gespräch. Die Nutzungsänderung werde voraussichtlich genehmigt. Derzeit werde noch geprüft, ob die vorhandenen Stellplätze ausreichend seien. Das Landratsamt habe zudem darauf hingewiesen, dass das Parken auf öffentlichen Straßen grundsätzlich zulässig sei.
Kilian Häusler erinnert daran, dass eine Fußbrücke hinter dem Sportplatz in Aschfeld bereits seit etwa einem Jahr gesperrt sei. Er bietet an die Brücke neu zu bauen, sofern die Gemeinde die Materialkosten übernehme. Der Bürgermeister nimmt diesen Vorschlag wohlwollend auf.
Daniel Lambrecht weist auf die Parksituation an den Ortsdurchfahrten im Bachgrund hin. Dort gebe es einige gefährliche Stellen, die aus seiner Sicht überprüft werden müssten. Er regt an, hierzu Kontakt mit der Polizei und dem Landratsamt aufzunehmen. Der Bürgermeister schlägt vor, die Situation gemeinsam mit der Polizei und Daniel Lambrecht vor Ort zu besichtigen und anschließend über mögliche Maßnahmen zu beraten.
Kilian Häusler weist darauf hin, dass sich am Bach auf Höhe der Scheune der Firma Breitenbach größere Löcher im Asphalt befinden. Hier bestehe insbesondere für Fahrradfahrer eine Gefahr. Außerdem müssten die Kanalschächte im Bereich der Kirche geleert werden. Thomas Obert ergänzt, dass auch die Kanalschächte in der Hauptstraße in Eußenheim geleert werden müssten.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:45 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 12. Sitzung des Gemeinderates.
