Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit mussten wir leider vermehrt feststellen, dass Speisereste über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden. Dieses Verhalten ist nicht nur unverantwortlich, sondern laut Entwässerungssatzung auch ausdrücklich verboten.
Essensreste im Abwasser locken Ratten an. Die Tiere gelangen über die Kanalisation in das Abwassersystem und finden dort durch Speiseabfälle eine ideale Nahrungsquelle. Das führt nicht nur zu einer Zunahme der Rattenpopulation, sondern erhöht auch das Risiko, dass die Tiere in die Nähe von Häusern und Wohnungen gelangen.
Was darf in die Toilette – und was nicht?
In die Toilette gehören ausschließlich Fäkalien und Toilettenpapier. Alles andere – vor allem Speisereste, Öle, Hygieneartikel, Katzenstreu oder Feuchttücher – hat dort nichts verloren.
Diese Stoffe führen zu Verstopfungen, belasten die Kanalisation und verursachen hohe Wartungs- und Reinigungskosten, die letztlich alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen.
Speisereste sind je nach Art über den Biomüll oder Restmüll zu entsorgen – entsprechend den Vorgaben zur Mülltrennung.
Wir danken für Ihr Verständnis und erwarten Ihre konsequente Mitwirkung zum Schutz unserer Umwelt, Infrastruktur und Gesundheit.
Stadt Schlüsselfeld