In der Junisitzung beriet der Gemeinderat über den vom Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (Region 11) veröffentlichten Entwurf des Teilabschnitts „Windenergie“. Hierzu konnten bis 06.06.25 Stellungnahmen abgegeben werden. Im Gemeindegebiet Wald liegen Flächen der Standorte CHA 49 „südwestlich Zell“, CHA 51 „nordwestlich Alletswind“, CHA 51 „nordwestlicher Wald“ und R 11 „östlich Wulkersdorf“. Bei allen hat sich die Fläche seit der ersten Auslegung verkleinert. Die Gemeinde hatte sich 2023 grundsätzlich darauf verständigt, keine Privatflächen zu melden, um keine Bevorteilung einzelner zu bewirken. Jedoch enthalten die Standorte vielfach auch private Flächen.
Im Vorfeld der Sitzung waren zwei Betroffene auf die Gemeinde zugekommen, die jeweils ihre Interessenslage bezüglich des Standorts CHA 52 erläutert hatten. In diesem Bereich treffen nämlich ein Vorbehaltsgebiet für Gesteinsabbau und ein Vorranggebiet für Windkraft aufeinander. Der Gemeinderat würde gerne sehen, wenn beide Interessen umsetzbar wären, vor allem, da der Gesteinsabbau eng mit der Gemeinde verwurzelt ist und der Rohstoff auch gebraucht wird. Daher soll seitens der Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben werden, dass aus CHA 52 ein Windvorbehaltsgebiet wird, um auch weiterhin eine Möglichkeit für den Gesteinsabbau offen zu halten.
Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 01.10.25 kommunalisiert. Die landesgesetzliche Verpflichtung entfällt. Somit obliegt es künftig der Gemeinde, ob eine Pflicht des Stellplatznachweises besteht.
Die Gemeinde muss dies mittels einer Satzung anordnen, die Obergrenze der festgelegten Anzahl der Stellplätze ergibt sich aus dem Anhang zur Garagen- und Stellplatzverordnung. Bestehende Stellplatzsatzungen gelten fort, wenn sie die festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten oder sie Bestandteil eines Bebauungsplans sind.
Auch eine Spielplatzpflicht besteht nur noch, wenn die Gemeinde dies durch eine Satzung anordnet.
Die Gemeinde Wald verfügte bislang weder über eine Stellplatz- noch über eine Spielplatzsatzung.
Die Verwaltung hatte Satzungsentwürfe vorgelegt, die sich an den Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetags orientierten. Bürgermeisterin Haimerl empfahl ebenfalls, entsprechende Satzungen zu erlassen, da ohne eine Stellplatzsatzung keine Pflicht mehr bestünde, beim Bau eines Hauses auch für Stellplätze zu sorgen.
Die Spielplatzsatzung betrifft nur Häuser ab sechs Wohneinheiten. Sofern dort keine Spielmöglichkeiten geschaffen werden, kann die Gemeinde nach der Satzung eine Ablöse verlangen, die dann für kommunale Spielplätze zur Verfügung steht.
Der Gemeinderat beschloss, sowohl eine Stellplatzsatzung wie auch eine Spielplatzsatzung zu erlassen. Die entsprechenden Satzungen können über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Bürgermeisterin Haimerl informierte über den neu vorgelegten Bauzeitenplan für die Brückensanierung, demnach ist mit Fertigstellung im September zu rechnen.
Aus dem Gremium wurde die Information weitergegeben, dass einige Bänke am Schulsportplatz teilweise morsch sind oder Teile weggebrochen sind.