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Erlass einer Einbeziehungssatzung im Osten von Lohkirchen
Gemeinde Fraunberg - Amtliche Bekanntmachungen
11.07.2025, 13:44

hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 10.06.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung im Osten von Lohkirchen in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 03.04.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen; 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung im Osten von Lohkirchen in der Planfassung vom 03.04.2025 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit

vom 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1,
1. Stock, Zi.-Nr. 2.1, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 11.07.2025
Hans Wiesmaier
Erster Bürgermeister



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Beschreibung

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