Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, wir weisen darauf hin, dass die im gesamten Ort Thalham geltende Halteverbotszone einzuhalten ist. Das Parken auf öffentlichen Straßen außerhalb der hierfür gekennzeichneten Parkflächen ist nicht gestattet. Verstöße werden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert und entsprechend geahndet. Für Besucher stehen ausreichend ausgewiesene Park