Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Grüngut auf öffentlichen Flächen, Wegen, Grünanlagen oder sonstigen hierfür nicht vorgesehenen Bereichen nicht gestattet ist . Bitte nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Sammelstellen und beachten Sie die örtlichen Vorgaben zur Grüngutentsorgung. Die unerlaubte Ablagerung kann rechtliche Folgen haben. J