Pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1), die zu Hause leben, können seit 2021 auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die von registrierten, ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden, über den Entlastungsbetrag (131,-€ monatlich) mit der Pflegeversicherung abrechnen. Für die Registrierung wird entweder eine fachliche Qualifikation oder eine achtstündige koste