Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den Feststellungsbescheid des Luftamtes Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, dass mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München bereits begonnen wurde, am Mittwoch, 30. Juli 2025, abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat er nicht zug