Für unsere Gemeinde, in der keine eigene Lärmschutzverordnung besteht, sieht die Rechtslage vor, in Wohngebieten Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Kreissägen usw. an Werktagen nicht von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb verboten. Hier jedoch im Interesse einer „reibungslosen“ Nachbarschaft ein Tipp von uns: Bitte denken Sie an Ihre Mitmensch