Wie bereits im November informiert, wurde die Änderung der Fälligkeit der Friedhofsunterhaltsgebühren beschlossen. Bisher wurden die Friedhofsunterhaltungsgebühren für Grabstätten jährlich zum 15.08. fällig. Durch den Gemeinderat wurde festgesetzt, für bestehende Gräber auf eine einmalige Zahlung der Unterhaltsgebühren umzustellen, d.h. für die restliche Ruhefrist bzw. Laufzeit werd