Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aus gesundheitlichen Gründen werde ich den Kehrbezirk im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen zurückgeben. Die Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) kann – sofern von den Eigentümerinnen und Eigentümern gewünscht – weiterhin durch meinen Betrieb erfolgen. Selbstverständlich besteht ge