Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere auch bei unbebauten Grundstücken, werden gebeten, überhängende Äste und Zweige von Hecken, Bäumen und Sträuchern bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden . Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Durchgang für Fußgänger ungefährdet möglich ist. Besonders gefährlich ist es, wenn dadurch Verkehrszeichen und Straßenlampen