Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere auch bei unbebauten Grundstücken, werden gebeten, überhängende Äste und Zweige von Hecken, Bäumen und Sträuchern bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Durchgang für Fußgänger ungefährdet möglich ist. Besonders gefährlich ist es, wenn dadurch Verkehrszeichen und Straßenlampen ver