Immer wieder erreichen uns Hinweise und Beschwerden über abgestellte Fahrzeuge in Wendehämmern. Wir möchten daher über die rechtliche Situation informieren: Ein Wendehammer ist grundsätzlich nicht als zusätzlicher Parkplatz gedacht. Das Parken kann dort auch dann unzulässig sein, wenn kein gesondertes Park- oder Halteverbot durch Verkehrszeichen angeordnet ist . Die Wendehämmer in unserem Or