Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit dem Bescheid vom 4.8.2025, Az: StMB-65-3613-4-13-3 der Verwaltungsgemeinschaft Aub, im Einvernehmen mit dem Landkreis Würzburg, die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde – Zulassungsbehörde – zur Änderung von Angaben zum Fahrzeughalter innerhalb des Zulassungsbezirks und zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen übertragen. Die Z