Stromversorgung: Information zu Haustürgeschäften (auch telefonischer Art)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Haustürwerbung (auch telefonisch Art) im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom zu einem Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von d