Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß § 10 Abs. 4 Buchstabe a) der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heroldsbach bei der Berechnung der Abwassergebühren keine Gartenwassermengen unter 12 m³ jährlich berücksichtigt werden können. Dies bedeutet, dass Haushalte, die jährlich weniger als 12 m³ Gartenwasser für die Bewässerung ihrer Gärten verbrauchen, keine Ermäßigung bei den Abwas