Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holz/Kohle
Sehr geehrte Damen und Herren, zu den vom Freistaat Bayern angekündigten Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Holz/Kohle darf folgende Aktualisierung mitgeteilt werden: Der Freistaat Bayern hat mitgeteilt, dass ab sofort Personen, die ihre Wohnräume mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Holz/Kohle beheizen, einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen können. Die Antragstellung ist