Wir bitten unter Einbeziehung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 Az.: IC2-2116.1-0 (Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV269772 ) beim Anbringen von Wahlwerbung auf folgende P