Die Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten wurde vom NRW-Innenministerium reformiert. Ausschlaggebend ist das neue PIN-Brief-Verfahren, wodurch der antragstellenden Person ein PIN-Brief unmittelbar ausgehändigt wird. Bei der Personalausweisaushändigung entfällt daher die Abfrage, ob der Antragsteller den PIN-Brief erhalten habe; dies war auch bei der Vollmacht zu berücksichtigen. Di