Für Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters, des Kreistags sowie der Landrätin bzw. des Landrats am 08. März 2026 , die zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, gilt Folgendes: Wahlberechtigte können sich ab dem Tag nach der Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags , spätestens jedoch bis Montag, 19. Janu