Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben: Stadtgebiet Röthenbach 1,8 mmol Calciumcarbonat je Liter (9,8 °dH) = Härtebereich mittel Ort