Im Zusammenhang mit anstehenden Neuverpachtungen wird darauf hingewiesen, dass Grenzzeichen (Grenzsteine) besonders geschützt sind und nicht entfernt, versetzt, beschädigt oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt werden dürfen. Grundstückseigentümer und Pächter werden daher gebeten, bei Abschluss eines Pachtvertrages festzuhalten, dass die vorhandenen Grenzzeichen zu erhalten u