Stichwahl der Landratskandidaten für den Kreis Eichstätt am 22. März 2026 In Art. 46 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist geregelt, dass der Kandidat gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der er
22.03.2026 08:00-22.03.2026 18:00