Bei einem Eigentumswechsel durch Hausverkauf, Übereignung oder Erbfall, ist es unbedingt notwendig uns • den Zählerstand der Zähleruhr zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, • das Datum der Ablesung und • die Anschrift des neuen bzw. alten Eigentümers zu melden, damit eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen