Taschengeldbörse Gemeinde Vorra – Nutzungsbedingungen
Die Taschengeldbörse Vorra bietet Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren in der Gemeinde die Möglichkeit, über die Heimat-Info-App in der Kategorie Taschengeldbörse miteinander in Kontakt zu treten.
Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren können damit kleinere, altersgerechte Hilfstätigkeiten übernehmen und ihr Taschengeld aufbessern. Gleichzeitig erhalten Seniorinnen und Senioren Unterstützung im Alltag.
Nutzung der Plattform
Art der Tätigkeiten
Die Taschengeldbörse dient ausschließlich der Vermittlung von leichten, ungefährlichen und unregelmäßigen Tätigkeiten, die dem Alter und der körperlichen Eignung der Jugendlichen entsprechen.
Erlaubt sind z. B.:
Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die:
Arbeitszeit
Rechtlicher Rahmen und Versicherung
Gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte, geeignete Tätigkeiten übernehmen.
Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse gelten nicht als Arbeitsverhältnis und sind nicht versicherungspflichtig.
Jugendliche sind über die private Haftpflicht- und Unfallversicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten abgesichert. Ein Versicherungsschutz durch die Gemeinde Vorra besteht nicht.
Haftung und Verantwortung
Die Gemeinde Vorra übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Anzeigen, die Durchführung der Tätigkeiten oder etwaige Schäden, die daraus entstehen.
Alle Beteiligten sind verpflichtet, auf ein respektvolles, sicheres und verantwortungsbewusstes Miteinander zu achten.
Schweigepflicht
Über persönliche oder vertrauliche Informationen, die während einer Tätigkeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren – auch nach Abschluss der Hilfeleistung.
Ansprechpartnerin: Franziska Fischer
Gemeinde Vorra, Stöppacher Straße 1, 91247 Vorra
Tel.: 09152 /986920 E-Mail: gemeindevorra@vorra-mfr.de www.vorra-mfr.de