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Taschengeldbörse Gemeinde Vorra – Nutzungsbedingungen

Die Taschengeldbörse Vorra bietet Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren in der Gemeinde die Möglichkeit, über die Heimat-Info-App in der Kategorie Taschengeldbörse miteinander in Kontakt zu treten.

Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren können damit kleinere, altersgerechte Hilfstätigkeiten übernehmen und ihr Taschengeld aufbessern. Gleichzeitig erhalten Seniorinnen und Senioren Unterstützung im Alltag.

Nutzung der Plattform

  • Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich. Anzeigen werden direkt über die Heimat-Info-App erstellt.
  • Mit dem Schalten einer Anzeige bestätigen die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.
  • Jede Anzeige wird vor Veröffentlichung von der Gemeinde Vorra geprüft. Erst nach Freigabe erscheint sie auf der Plattform.
  • Die Anzeige bleibt maximal 3 Monate aktiv und wird danach automatisch gelöscht.
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) müssen angegeben werden, damit Interessierte direkt in Kontakt treten können.

 

Art der Tätigkeiten

Die Taschengeldbörse dient ausschließlich der Vermittlung von leichten, ungefährlichen und unregelmäßigen Tätigkeiten, die dem Alter und der körperlichen Eignung der Jugendlichen entsprechen.

Erlaubt sind z. B.:

  • Hilfe im Haushalt (Staubsaugen, Blumen gießen, Fenster putzen)
  • Gartenarbeit (Unkraut jäten, Rasen mähen mit Handmäher, Laub harken)
  • Unterstützung bei Handy, Tablet oder Computer
  • Hundespaziergänge oder Tierbetreuung
  • Kleine Botengänge oder Einkäufe (ohne Alkohol und Tabakwaren)

 

Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die:

  • gegen das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen,
  • Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit bergen (z. B. Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen, Chemikalien, schweren Maschinen oder auf Leitern),
  • als reguläres Arbeitsverhältnis anzusehen sind,
  • in privaten oder gewerblichen Betrieben unter deren Weisung ausgeführt werden,
  • gegen gesetzliche Vorschriften oder den Jugendschutz verstoßen.

 

Arbeitszeit

  • Höchstens 2 Stunden täglich
  • Maximal 10 Stunden pro Woche
  • Tätigkeiten nur außerhalb der Schulzeit und montags bis samstags

 

Rechtlicher Rahmen und Versicherung

Gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte, geeignete Tätigkeiten übernehmen.

Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse gelten nicht als Arbeitsverhältnis und sind nicht versicherungspflichtig.

Jugendliche sind über die private Haftpflicht- und Unfallversicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten abgesichert. Ein Versicherungsschutz durch die Gemeinde Vorra besteht nicht.

 

Haftung und Verantwortung

Die Gemeinde Vorra übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Anzeigen, die Durchführung der Tätigkeiten oder etwaige Schäden, die daraus entstehen.

Alle Beteiligten sind verpflichtet, auf ein respektvolles, sicheres und verantwortungsbewusstes Miteinander zu achten.

 

Schweigepflicht

Über persönliche oder vertrauliche Informationen, die während einer Tätigkeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren – auch nach Abschluss der Hilfeleistung.

 

Ansprechpartnerin: Franziska Fischer

Gemeinde Vorra, Stöppacher Straße 1, 91247 Vorra

Tel.: 09152 /986920 E-Mail: gemeindevorra@vorra-mfr.de www.vorra-mfr.de