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Pfarrgemeinderatswahl 1. März 2026 - "Gemeinsam gestalten"
Kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius Obertrubach
22.12.2025, 19:29
01.03.2026 09:00-01.03.2026 16:00
Pfarrei St. Laurentius Obertrubach
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER WAHL nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen
Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

  • persönliche Stimmenabgabe:

Am Sonntag, den 1. März 2026 in der Zeit von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

in den Wahllokalen Obertrubach, Bärnfels, Geschwand.

In Untertrubach ist das Wahllokal an diesem Tag  von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

  • Es kann nur im Wahllokal der eigenen Kirchenstiftung gewählt werden.
  • per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden (Kontaktdaten finden Sie am Ende). Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Für den neuen Pfarrgemeinderat sind insgesamt 9 Personen zu wählen.

Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.
Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich.
Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Wahlberechtigt sind

  • alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben.
  • auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie am Leben unserer Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.
    Der Antrag ist bis spätestens am 22. Februar 2026 beim Wahlausschuss unserer Pfarrgemeinde zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Wahlvorschläge

  • können mehrere Namen umfassen.
  • kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 4. Januar 2026 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.
  • müssen die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Das Wählerverzeichnis

liegt vom 11.01.2026 bis zum 18.01.2026 im Pfarrbüro zur Überprüfung aus.

Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros sind: Montag und Donnerstag von 14:30 – 16:30 Uhr Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr

Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an

das Pfarrbüro oder die Mitglieder des Wahlausschusses


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