„Im Rahmen der öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB des Bebauungsplans Nr. 182 „Areal Bergstraße“ wird der Planentwurf in der Zeit vom 13.05. bis einschließlich 19.06. öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/stolberg/beteiligung/themen/1025273 eingesehen werden.
Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht an den Informationstafeln der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (A 61.1) im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den üblichen Öffnungszeiten
aus:
Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr u. von 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr u. von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (A 61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an stadtentwicklung@stolberg.de abgegeben werden.
Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.“
