„Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 182 „Areal Bergstraße“ wird der Planentwurf in der Zeit vom 12.02. bis einschließlich 13.03. öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/stolberg/beteiligung/themen/1020877 eingesehen werden.
Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht an den Informationstafeln der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (A 61.1) im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den üblichen Öffnungszeiten aus:
Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr u. von 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr u. von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (A 61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an stadtentwicklung@stolberg.de abgegeben werden.
Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.
Die Bürgerinformationsversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan wird am 04. März, den Mittwoch, um 18:00 Uhr in der Jugendwerkstatt (Bergstraße 45, 52222 Stolberg) innerhalb des Plangebiets stattfinden.“
