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Einladung zur Informationsveranstaltung - Sanierung der Trinkwasserversorgung im Zuge der RZWas
Wasserzweckverband Weißberggruppe (für Priesendorf)
16.06.2026, 12:33
25.06.2026 18:00
Schulturnhalle Priesendorf, Schindsgasse 10, 96170 Priesendorf
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Interessierte,
die Sicherstellung einer zuverlässigen und zukunftsfähigen Trinkwasserversorgung
ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen
Daseinsvorsorge. Im Zuge der RZWas (Richtlinie für Zuwendungen
zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) ist in dem
Gebiet der Wasserversorgung der Weißberggruppe eine umfassende
Sanierung der Trinkwasserversorgung vorgesehen.
Diese Maßnahmen sind mit Investitionen verbunden, die teilweise
über Verbesserungsbeiträge finanziert werden. In diesem Zusammenhang
ist vorgesehen, entsprechende Verbesserungsbeitragsbescheide
zu erlassen.
Um Sie frühzeitig, transparent und umfassend über
• die geplanten Sanierungsmaßnahmen,
• den zeitlichen Ablauf,
• die Finanzierung
• sowie die zu erwartende Zahllast in Form von Verbesserungsbeitragsbescheiden
zu informieren, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger herzlich ein.
Im Rahmen des Infoabends werden die technischen und finanziellen
Hintergründe erläutert. Zudem besteht ausreichend Gelegenheit
für Fragen und den persönlichen Austausch.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und eine rege Teilnahme.


Profilbild

Wasserzweckverband Weißberggruppe (für Priesendorf)

Öffentliches

Beschreibung

Die Gemeinden Priesendorf, Landkreis Bamberg und Oberaurach, Landkreis Hassberge haben zur Sicherstellung der Wasserversorgung den "Zweckverband zur Wasserversorgung der Weißberggruppe" gegründet. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeinde Priesendorf und den Gemeindeteil Dankenfeld der Gemeinde Oberaurach, ausgenommen Seebühl. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Priesendorf und wird durch die VG Lisberg verwaltet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das der Trinkwasserverordnung entsprechen muss.