2. erneute öffentliche Auslegung gem. § 3(2) i.V.m. § 4a (3) BauGB – Bebauungsplan 129-1.Änderung „Schwermetall“ – Breinigerberg
Im Rahmen der 2. erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB des Bebauungsplanes 129-1. Änderung „Schwermetall“ wird der Planentwurf in der Zeit vom 29.07.2026 bis einschließlich 02.09.2026 öffentlich ausgelegt.
Der Überarbeitete Entwurf zur zweiten erneuten Offenlage beinhaltete im Vergleich zum Entwurf der ersten erneuten Offenlage insbesondere folgende Änderungen:
· Anpassung des Geltungsbereiches (Ausklammerung der nicht im Eigentum befindlichen Flurstücke)
· Nachrichtliche Übernahme der unterirdischen Leitung für Wasserstoff (H2ercules) mit beidseitigem Schutzabstand
· Überarbeitung der internen und externen Ausgleichsmaßnahmen
· Ergänzung der Festsetzungen zur besseren Sicherung der Bodendenkmäler sowie Anpassung der Festsetzungen an die überarbeiteten Ausgleichsflächen
· Ergänzung der Hinweise bezüglich der Bodendenkmalpflege, der Denkmalpflege, der Wasserstoffleitung H2ercules sowie der externen Ausgleichsflächen
Die entsprechenden Planunterlagen können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter: https://beteiligung.nrw.de/k/1028516 eingesehen werden.
Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den üblichen Öffnungszeiten aus:
Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal oder per Email an stadtentwicklung@stolberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) abgegeben werden. Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.
