Wahl des Feuerwehrkommandanten und eines Stellvertreters für die Freiwillige Feuerwehr Erbendorf
Für die Freiwillige Feuerwehr Erbendorf ist die Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und seine Stellvertreters notwendig.
Nach Art. 8 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.
Hierzu findet am
Dienstag, 30. Juni 2026, um 19.30 Uhr
im alten Lehrsaal der Freiwilligen Feuerwehr
im Feuerwehrhaus in Erbendorf, Bräugasse 35
eine Dienstversammlung statt. Alle Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter werden gebeten, in Uniform an dieser Versammlung teilzunehmen.
Erbendorf, 2. Juni 2026
STADT ERBENDORF
gez. Schmidt, Bürgermeister
