Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Kronach ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Kronach hatte.
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Testamentshinterlegungen
Der Termin ist nur mit Vorladung bzw. vorheriger Anmeldung beim Amtsgericht Kronach, 09261 6065-160 oder -130