Der GilardiSommer geht in eine weitere Runde!
Freuen Sie sich auf einen heiteren und unterhaltsamen Abend mit dem Kabarettist Christoph Maul unter freiem Himmel im GilardiWesthof.
Christoph Maul konnte sich in den vergangenen Jahren in der Kabarett & Comedyszene einen Namen machen. Neben zahlreichen Auftritten in ganz Süddeutschland war er auch schon das eine oder andere Mal in diversen Fernsehsendungen zu sehen. Bei vielen Mixed Shows, aber auch mit seinem abendfüllenden Programm begeistert er regemäßig sein Publikum mit pointierten und hintergründigen Sprachwitz.
Seit Februar 2022 darf Christoph Maul zudem als Sitzungspräsident durch die Kultsendung ``Fastnacht in Franken`` aus Veitshöchheim führen. Hier ist er nicht nur Künstler, sondern auch Gastgeber und Moderator dieses Quotenrenners.
Der Vorverkauf startet am 16. März 2026. Tickets sind zu den regulären Öffnungszeiten in der Kasse (Zimmer 0.06) im Rathaus erhältlich.
Vorverkauf: 18 Euro
Abendkasse: 20 Euro
Bei schlechtem Wetter weichen wir in den GilardiSaal aus (Achtung: nur Teilbestuhlung)
Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung, Raiffeisen - meine Bank eG und UVWA Unternehmervereinigung Wirtschaftsraum Allersberg e.V.
Hinweis: Hier wird fotografiert!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen dieser Veranstaltung Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt. Die Fotos werden auf den Internetseite der Gemeinde Allersberg unter www.allersberg.de, der HeimatInfo App, auf Druckwerken und in der lokalen Presse verwendet. Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotografen/in, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen. Veranstalter und damit Verantwortlicher für die Erstellung von Fotoaufnahmen ist der Markt Allersberg. Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.
