Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB – 120. FNP-Änderung „Ersatzschule Wilhelmbusch“ – Büsbach
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 120. Flächennutzungsplanänderung „Ersatzschule Wilhelmbusch“ wird der Planentwurf in der Zeit vom 09.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025 öffentlich ausgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/Stolberg/beteiligung/themen/1018170 eingesehen werden.
Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den üblichen Öffnungszeiten aus:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal oder per Email an stadtentwicklung@stolberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) abgegeben werden. Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.
