Versammlung der Jagdgenossen gemäß Satzung in Verbindung mit Verköstigung nach Jagdpachtvertrag.

Versammlung der Jagdgenossen gemäß Satzung in Verbindung mit Verköstigung nach Jagdpachtvertrag.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der Grundstückseigentümer jagdbarer Flächen im Gebiet des Jagdreviers.