Durch eine Vorsorgevollmacht🧾 können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Der Kreis Euskirchen bietet in Nettersheim ab Mai 2025 jeden 3. Montag im Monat eine offene Sprechstunde zu diesem Thema an. Zudem haben sie die Möglichkeit, ihre Vollmachten beglaubigen zu lassen.
ℹ️Informationsveranstaltung: 𝗠𝗼𝗻𝘁𝗮𝗴, 𝟱. 𝗠𝗮𝗶, 17 Uhr
📍Ort: Literaturhaus Nettersheim, Steinfelder 12, Nettersheim
📅Beratungstermine:
𝟭𝟵. 𝗠𝗮𝗶, 9 bis 13 Uhr
𝟭𝟲. 𝗝𝘂𝗻𝗶, 14 bis 18 Uhr
𝟮𝟭. 𝗝𝘂𝗹𝗶, 9 bis 13 Uhr
𝟭𝟴. 𝗔𝘂𝗴𝘂𝘀𝘁, 14 bis 18 Uhr
𝟮𝟬. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿, 9 bis 13 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird erbeten.
📍Ort: Literaturhaus Nettersheim, Steinfelder 12, Nettersheim
Fragen und Terminvereinbarungen: Luisa Priesnitz, 📞Telefon: (02251) 1 56 93,
📧E-Mail luisa.priesnitz@kreis-euskirchen.de