Für den Garagenflohmarkt am Sonntag, 14. Juni, gelten folgende Regeln:
- Aus organisatorischen Gründen ist eine schriftliche Anmeldung zum Garagenflohmarkt erforderlich. Da die Erstellung des Flohmarktplanes sowie die Platzierung der Werbung einige Tage Vorlauf braucht, bittet die Nachbarschaftshilfe um schnellstmögliche Anmeldung, spätestens jedoch bis Sonntag, 7. Juni.
- Jeglicher gewerbliche Verkauf ist zu unterlassen! Es handelt sich um einen rein privaten Flohmarkt, ein gewerblicher Verkauf würde dem Flohmarkt einen anderen Status geben und Gesetze berühren (z.B. Ladenschutzgesetz).
- Es dürfen keine Lebensmittel verkauft werden (Gaststättengesetz, Hygienegesetz).
- Der Verkauf ist nur auf Privatgelände und auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Und falls wer nicht genügend Platz hat, kann ja mal seinen Nachbarn fragen.
- Selbst initiierte Aktionen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Flohmarkt stehen, sind zu unterlassen!
Ein Nicht-Einhalten der obigen Regeln erfolgt auf eigene Verantwortung und wird nicht von den Organisatoren entlastet.
Standortveröffentlichung
Für die Veröffentlichung der Standorte ist zu beachten:
- E-Mail an die Nachbarschaftshilfe; Betreff „Garagenflohmarkt – Standortinformationen“; Absender: Emailadresse, die bei der Anmeldung als Kontakt angegeben wurde; möglichst EINE E-Mail mit allen Informationen
- reine Stichwortlisten (z.B. Bücher, Küchengegenstände, Computerspiele), keine ausformulierten Texte
- Bilder max. 10MB, kein Bild über 2MB Dateigröße
Mit der Zusendung der Informationen erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung einverstanden und übernimmt die volle Verantwortung für die Inhalte.
