Saubere Straßen und Gehwege tragen wesentlich zu einem gepflegten Ortsbild, zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz bei. Deshalb besteht in Allershausen eine Reinigungspflicht für Anliegerinnen und Anlieger. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen, sind verpflichtet, die angrenzenden Gehwege und Fahrbahnränder regelmäßig sauber zu halten. Daz