Viele Hecken, Sträucher und Bäume haben ihren ersten starken Wachstumsschub hinter sich und ragen nun von Privatgrundstücken zum Teil weit in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Sollten dadurch Unfälle oder Beschädigungen von Fahrzeugen verursacht werden oder schlimmer, noch Passanten verletzt werden, so haftet generell der Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden. In manchem extrem