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Au i. d. Hallertau / Pflegestützpunkt Landkreis Freising
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Pflegestützpunkt Landkreis Freising

Öffentliches

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Beschreibung

Außensprechstunde des Pflegestützpunkts Landkreis Freising im Markt Au i. d. Hallertau Untere Hauptstraße 1, 84072 Au in der Hallertau Sprechstunde einmal monatlich, immer am zweiten Dienstag im Monat 14:00 – 16:00 Uhr Damit wir allen Ihren Fragen gerecht werden und ausreichend Zeit für Sie und Ihre Anliegen einplanen können, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin: Tel. 08161 / 600 32323 E-Mail pflegestuetzpunkt@kreis-fs.de Über den Pflegestützpunkt: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – von heute auf morgen, unabhängig vom Lebensalter. Dabei werden sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen oft unerwartet mit vielen Fragen und Sorgen konfrontiert: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Wie schaffe ich Entlastung für mich als pflegender Angehöriger? Wie lässt sich die Pflege meiner Eltern finanzieren? Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen mir zu? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Pflegestützpunkt im Landkreis Freising und versteht sich dabei als Lotse, Wegweiser, Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs. Ziel ist es, unter Einbeziehung der persönlichen Wünsche und Ressourcen der Ratsuchenden, individuelle Lösungen zu finden. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gem. §7a SGB XI und ist neutral und kostenfrei. Der Pflegestützpunkt Freising ist eine örtliche Anlauf-stelle für Rat- und Hilfesuchende. Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige erhalten Informationen und Hilfestellungen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege. Die Gespräche erfolgen telefonisch, bei einem persönlichen Termin im Pflegestützpunkt oder in den Außenstellen sowie bei Hausbesuchen. Angebot und Aufgaben: • Kostenfreie und neutrale Beratung • Erfassung des individuellen Hilfebedarfs • Beratung zur Einstufung in einen Pflegegrad • Informationen zu ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leis-tungsansprüchen • Vernetzung aller wohnortnahen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsangebote • Pflegeberatung nach §7a SGB XI mit Erstellung eines Versorgungsplans • Jedes Gespräch unterliegt der Schweigepflicht • Einbeziehung der persönlichen Wünsche und Res-sourcen