In den Gemeinderatssitzungen in Ebelsbach, Breitbrunn und Kirchlauter wurden im September die Änderung der Fälligkeit der Friedhofs-unterhaltsgebühr beschlossen. Bisher wurde die Friedhofsunterhaltungsgebühr für Grabstätten jährlich zum 15.08. verbeschieden und damit fällig. Durch den Gemeinderat wurde festgesetzt, für bestehende Gräber auf eine einmalige Zahlung der Unterhalt