In der Verwaltung gingen zuletzt vermehrt Beschwerden über nicht von den Hundebesitzern beseitigten Hundekot ein. Aus gegebenem Anlass weisen wir daher darauf hin, dass die Verschmutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Grünanlagen und insbesondere Kinderspielplätzen durch Hundekot verboten ist. Besonders ärgerlich stellt sich derzeit die Si