Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer
Regelmäßig kommt es zu Behinderung des öffentlichen Verkehrs durch Bäume, Sträucher oder sonstigen Anpflanzungen die in den Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Eigentümer der G