Leider wurden an den Windradstandorten wilde Müllablagerungen entdeckt. Illegale Ablagerungen sind kein Kavaliersdelikt . Die Verursacher müssen neben den Entsorgungskosten mit Bußgeldern rechnen - bei schweren Verstößen kann ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich verhängt werden. Gehen von den Abfällen Gefahren für Mensch und Umwelt aus, werden zudem Strafverfahren eingeleitet. In diesem