In letzter Zeit kam es im Stadtgebiet vereinzelt zu Fällen, dass Hutungsflächen durch Landwirte gemulcht wurden. Die Hutungsflächen sind naturschutzfachlich wertvoll und werden im Spätsommer von Schafen beweidet. Diese Flächen unterliegen in den meisten Fällen einem naturschutzfachlichen Förderprogramm, so dass das Mulchen einen förderschädlichen Tatbestand darstellt. Auch führt das Mulchen dazu,